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Umsatzsteuer: Wahlrecht für Kleinunternehmer

Auch wir von ICLETTA haben mal klein angefangen und sind nach wie vor in der Gründerszene aktiv. Oft ist es am Anfang schwer, den überblick zwischen Rechten und Pflichten zu behalten. Einen Tipp für alle Kleinunternehmer möchten wir euch daher kurz hier vorstellen:

Der Gesetzgeber sieht im Umsatzsteuergesetz vor, dass sich Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen können. Dabei handelt es sich um eine Option, deren Inanspruchnahme sowie den Verzicht müssen Selbstständige gegenüber dem Finanzamt erklären. Insbesondere Existenzgründer müssen sich vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit mit unterschiedlichen rechtlichen Fragen befassen, der Blog http://www.gruendercheck.com/ listet diese auf: Zu diesen bedeutenden Aspekten gehört auch die Kleinunternehmerregelung. Wer auf die Befreiung verzichtet, bindet sich fünf Jahre daran. Deswegen sollten Gründer die Entscheidung intensiv abwägen.

Voraussetzungen

Als Kleinunternehmer betrachtet das Finanzamt alle Selbstständigen, die jährlich einen Umsatz von höchstens 17.500 Euro erzielen. Der Umsatz umfasst sämtliche Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit. Gründer dürfen den Betrag im ersten Jahr schätzen, bei allen anderen ziehen Finanzbeamte den Umsatz aus dem Vorjahr heran. In den Folgejahren kommt es erstens darauf an, ob der Umsatz im Gründungsjahr tatsächlich unter der Obergrenze blieb. Zweitens müssen Selbstständige schützen, ob sie im laufenden Jahr mehr als 50.000 Euro Umsatz erzielen. Wer die Summe von 17.500 Euro übertrifft, fällt im darauf folgenden Jahr noch unter diese Regelung. Danach endet sie.

Diese Folgen hat die Befreiung

Kleinunternehmer dürfen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, sie müssen sie zugleich nicht an das Finanzamt abführen. Sie müssen auf jeder Rechnung vermerken, dass sie nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes befreit sind. Im Privatkundengeschäft besteht der Vorteil günstigerer Preise. Bei gewerblichen Kunden hat dies kein Effekt, weil die Umsatzsteuer einen Durchlaufposten darstellt. Auf der anderen Seite müssen Kleinunternehmer die Umsatzsteuer bezahlen, wenn sie bei Gewerbetreibenden Waren kaufen oder Dienstleistungen buchen. Mit einem Verzicht müssen sie nur den Nettobetrag überweisen, was die Kosten für Selbstständige senkt. Ein Vorteil besteht bei der Kleinunternehmerregelung in dem minimierten bürokratischen Aufwand, die Umsatzsteuer-Voranmeldung entfällt.

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